Allergene

Allergenmanagement


Allergenmanagement


Allergene in loser Ware

Am 22.11.2011 wurde die „ Europäische Verordnung (EU) Nr.1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) veröffentlicht. Bestimmungen der LMIV zur Allergenkennzeichnung erlangten ab dem 13. Dezember 2014 Gültigkeit. Eine wesentliche Änderung ist die Verpflichtung zur Information von allergenen Inhaltsstoffen bei loser Ware. Somit sind hierüber alle gastronomischen und lebensmittelproduzierenden Betriebe und auch der Handel in der Pflicht, diese Informationen bereitzustellen!
Quelle: Allergenemanagement loser Ware, Behr´s Verlag, Hamburg
Was bedeutet das für Sie im Detail?  
Eine Reihe von Maßnahmen sind notwendig, um ein funktionierendes Allergenmanagementsystem einzuführen. 

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Allergenmanagement mit Konzept
Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter, die rechtlichen Verpflichtungen
 der Lebensmittel-Informationsverordnung für lose Ware praxisnah in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit Risiken bezüglich der Produkthaftung zu minimieren. 
Wir erarbeiten mit Ihnen die notwendige Dokumentation und schulen gezielt Ihre Mitarbeiter.

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